IMPRESSUM

Impressum

Traumtag GbR
Anette Börner, Beke Adler
Bernadottestr. 24 
22763 Hamburg

Links //
Auf unseren Seiten finden Sie Links zu anderen Internetauftritten. Links zu anderen Seiten oder Sites benutzen Sie auf eigene Verantwortung, wir machen uns weder deren Inhalte noch Aussagen zu eigen. Soweit Sites von Fremdanbietern rechtswidrige, insbesondere strafbare, rechtsextremistische, kinderpornographische, beleidigende oder ähnliche Inhalte beinhalten, distanzieren wir uns ausdrücklich von diesen. Dies gilt selbstverständlich auch für Links, die Sie über eingeblendete Banner erreichen können. Sollten Ihnen rechtswidrige Links auffallen, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren. Wir werden die Links prüfen und gegebenenfalls löschen.
Copyright //
Diese Website einschließlich aller Texte, Inhalte, Bilder, Logos, Graphiken und dem gesamten Layout unterliegt weltweit dem Urheberrechtsschutz. Bei unerlaubter Verwendung, Wieder- oder Weitergabe von Webpages oder deren Inhalten kann der Verantwortliche zivil- und strafrechtlich verfolgt werden: In der Bundesrepublik droht im Einzelfall Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren), aber auch in anderen Ländern können Urheberrechtsverstöße - u. U. sogar weitaus schärfer - geahndet werden. Bei Interesse an Inhalten mailen Sie bitte an: kontakt@traumtag.net. Wir werden Ihnen dann ggf. eine schriftliche Genehmigung zur Nutzung erteilen. 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Traumtag GbR
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit unserer Kundschaft. Jeder Kunde erhält Einsicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Allgemeine Regelungen
    1 Für sämtliche, zwischen Traumtag GbR und dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen gelten, vorbehaltlich schriftlicher
          Individualabreden, nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
          abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss, Vertragsinhalt
    1 Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen Traumtag GbR und den Auftraggebern ist das jeweilige Angebot. Inhalt und
          Umfang der vereinbarten Leistung sind der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen, in dem alle vereinbarten
          Dienstleistungen und die Vergütung festgehalten werden.
          Angebote der Traumtag GbR sind stets freibleibend und unverbindlich. Vom Kunden erteilte Aufträge werden für Traumtag GbR
          erst dann bindend, wenn sie von Traumtag GbR schriftlich bestätigt worden sind. Im Falle einer umgehenden
          Vertragsabwicklung gilt auch ein Lieferschein oder eine Rechnung als Auftragsbestätigung.
    2 Änderungen oder Abweichungen des Leistungsumfangs, die nach Vertragsschluss notwendig werden, teilt Traumtag GbR den
          Auftraggebern unverzüglich mit. Soweit eine Veränderung oder Abweichung den vereinbarten Leistungsinhalt nicht oder nur
          unwesentlich berührt, steht den Auftraggebern in diesem Falle kein Sonderkündigungsrecht zu.
    3 Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss, etwa in der Personenzahl oder durch
          zusätzliche Leistungen, sind durch die Auftraggeber unter Beachtung einer Ausschlussfrist von 3 Tagen vor der Veranstaltung
          anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung von Traumtag GbR. Sie sind gesondert zu vergüten.
§ 3 Zusatzleistungen
    1 Sämtliche, nicht im Leistungsangebot, der Auftragsbestätigung oder individualvertraglich festgelegten Leistungen sind
           Zusatzleistungen, insbesondere die Erstellung von weiteren Veranstaltungsplänen 
        • die Teilnahme von Traumtag GbR an Detailabsprachen, Meetings o. ä. zwischen dem Auftraggeber und nicht mit Traumtag GbR
          verbundenen Dritten 
        • Erweiterungen des vertraglichen Leistungsumfangs nach § 2.3 dieser AGB, soweit sie von Traumtag GbR genehmigt worden
          sind.
    2 Vereinbarungen über Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform und sind gesondert zu vergüten.
§ 4 Benutzung und Rückgabe der Mietsache 
    1 Der Kunde ist verpflichtet die Mietsache pfleglich zu behandeln. Die Mietsache ist gegen jede Beschädigung oder Verlustgefahr
          zu schützen. Eine Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte ist nur mit Zustimmung der Traumtag GbR zulässig.
    2 Der Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache wird im Lieferschein festgelegt. Die Mietsache ist in ordnungsgemäßen Zustand
          zurückzugeben. Traumtag GbR ist berechtigt, Schäden, die der Kunde an der Mietsache verursacht hat, auf dessen Kosten zu
          beseitigen.
3 Überschreitet der Kunde den vereinbarten Rückgabetermin, ist Traumtag GbR berechtig, als Nutzungsentschädigung für jeden
          angebrochenen Tag der Überschreitung den Tagespreis, wie er sich aus der Mietvereinbarung bzw. der bei Vertragsabschluss
          gültigen Preisliste von Traumtag GbR ergibt, in Rechnung zu stellen.
4 Bei einer Überschreitung der Mietzeit haftet der Kunde auch für zufällige Beschädigung oder zufälligen Untergang der
          Mietsache.
§ 5 Pflichten der Auftraggeber
    1 Die Auftraggeber verpflichten sich, Traumtag GbR in der Durchführung der Veranstaltung zu unterstützen.
    2 Sämtliche, für die Veranstaltung relevanten Informationen haben die Auftraggeber Traumtag GbR rechtzeitig mündlich oder in
          Schriftform zukommen zu lassen. Mündliche Informationen sind nur insoweit verbindlich, als diese schriftlich fixiert werden.
    3 Die Auftraggeber versichern, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften
          entgegenstehen. Sollte es aufgrund der Verletzung der vorstehenden Pflichten zu einer Störung oder einem Ausfall der
          Veranstaltung kommen, so haftet Traumtag GbR nicht für die sich aus der Störung oder dem Ausfall ergebenen Schäden.
§ 6 Vergütung
    1 Umfang und Höhe der zu leistenden Vergütung bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung der Traumtag GbR und eventuellen
          schriftlichen Individualvereinbarungen, sowie unter Berücksichtigung etwaiger Zusatzleistungen.
    2 Traumtag GbR hat das Recht 25% der sich aus der Auftragsbestätigung ergebenen Durchschnittsvergütung unverzüglich nach
          Vertragsschluss einzufordern.
    3 Die verbleibende Vergütung wird 7 Tage nach Rechnungsstellung in Anrechnung einer etwaig geleisteten Vorauszahlung fällig.
§ 7 Verzug
    1 Geraten die Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so werden gesetzliche Verzugszinsen fällig. Die
          Geltendmachung höherer Verzugszinsen aus einem anderen Rechtsgrund bleibt vorbehalten.
§ 8 vorzeitige Vertragsbeendigung und Schadensersatz /Vertragsstrafe
    1 Eine vorzeitige Beendigung (zum Beispiel durch Kündigung) des Vertragsverhältnisses durch die Auftraggeber, gleich aus
          welchem Grund, ist ausgeschlossen. Die Kündigung aus wichtigem Grund und/oder die Ausübung gesetzlicher Rücktrittsrechte
          bleiben davon unberührt.
    2 Wird das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grund durch die Auftraggeber beendet, erhält Traumtag GbR eine
          Entschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung sowie die Erstattung der bereits angefallenen Kosten (wie z.B.
          Mietzahlungen, Druckkosten, geleistete Arbeitszeit). 
          Erfolgt eine vorzeitige Vertragsbeendigung innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so erhöht sich der
          Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung. 
          Innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich dieser Betrag auf 75 % der vereinbarten Vergütung. 
          Bei einer Vertragsbeendigung am Vortag oder am Tag der Veranstaltung werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
    3 Die Auftraggeber verpflichten sich, Traumtag GbR von Ansprüchen Dritter, die auf Grund der vorzeitigen Aufhebung des
          Vertragsverhältnisses entstanden sind oder entstehen werden, freizuhalten, sofern diese Aufwendungen nachweislich höher
          sind als die vereinbarte pauschale Entschädigung (§ 7 Abs. 2).
    4 Wird ein Veranstaltungsvertrag zwischen den Parteien vorzeitig beendet, gleich aus welchem Grund, so ist es den Auftraggebern
          verboten, die bis zu diesem Zeitpunkt erhaltenen Daten und Informationen, etwa über die Location, den Caterer oder den
          Veranstaltungsplan, für die Durchführung dieser oder einer ähnlichen Veranstaltung zu verwenden. Eine Verwendung der zur
          Verfügung gestellten Informationen und Daten ist insbesondere dann gegeben, wenn anstatt der Auftraggeber deren
          Angehörige, oder Dritte aus der Sphäre der Auftraggeber, ganz oder teilweise die mitgeteilten Kooperationspartner selbst oder
          durch Dritte mit Durchführung einer gleichen oder ähnlichen Dienstleistung für sich oder andere, auch für die Auftraggeber,
          beauftragt.
    5 Geschieht dies dennoch, so verpflichtet sich die Auftraggeber, an Traumtag GbR für Dienstleitungen, die als Leistungen Dritter
          über Traumtag GbR zu buchen gewesen wären, eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragsvolumens zu zahlen,
          sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.500,00.
§ 9 Kündigung
    1 Beiden Parteien steht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund jederzeit zu. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben bei
          beharrlichem Vertragsbruch, grober Verletzung der Treuepflicht, erheblichem Rückstand bei Zahlungsverpflichtungen,
          mehrfaches absprachewidriges Verhalten, dass zu einer erheblichen Mehrbelastung des Vertragspartners führt und höhere
          Gewalt wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Überschwemmungen, Hochwasser, aber auch Brand,
          Verkehrsunfälle und Streiks.
§ 10 Haftung
    1 Traumtag GbR verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der
          Leistungsträger.
    2 Die Haftung von Traumtag GbR richtet sich ausschließlich nach den folgenden schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle
          hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen
          oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Traumtag GbR oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder
          Erfüllungsgehilfen.
    3 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Traumtag GbR der Höhe nach auf die vereinbarte
          Vergütung beschränkt ist, es sei denn sie beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Traumtag
          GbR, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    4 Traumtag GbR haftet nicht für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit Schäden an den Räumlichkeiten und deren Einrichtung,
          sowie an der Unterhaltungselektronik und allen sonstigen elektronischen oder mechanischen Geräten, die durch den
          Auftraggeber selbst oder den Besuchern der Veranstaltung entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden am Fußbodenbelag
          der Räumlichkeiten, die durch unsachgemäße Handhabung durch die Auftraggeber oder der Besucher entstehen
          (Beispielsweise: Löcher durch Pfennigabsätze oder „Spiele“, Zigarettenbrandschäden oder Schäden durch Wunderkerzen oder
          anderweitiges Feuerwerk).
    5 Die Auftraggeber haften für Ansprüche Dritter, die aufgrund von Abhandenkommen von Kunstwerken oder sonstigen
          Gerätschaften entstehen.
    6 Traumtag GbR haftet nicht für Schäden, die Besuchern auf der Veranstaltung der Auftraggeber entstehen, es sei denn sie
          beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Traumtag GbR, einem gesetzlichen Vertreter oder
          Erfüllungsgehilfen.
    7 Eine Haftung von Traumtag GbR für Schäden gleich welcher Art, insbesondere auch gesundheitliche Folgeschäden, die durch
          die Auftraggeber oder den Besuchern der Veranstaltung selbst eingebrachte Speisen (z.B.: selbst gebackene Hochzeitstorte)
          oder Gegenstände entstehen, ist ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass eine Prüfungspflicht von Traumtag
          GbR an selbst eingebrachten Speisen und Gegenständen nicht entsteht. Diese liegt beim Auftraggeber. 
          Traumtag GbR hat jedoch das Recht, nicht jedoch die Verpflichtung, die Herausgabe selbsteingebrachter Speisen oder
          Gegenstände während der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Verdacht besteht, dass durch diese Gesundheitsschäden
          ausgelöst werden können.
    § 11 Verjährung/Gegenrechte
    1 Ansprüche der Auftraggeber gegen Traumtag GbR können nur auf Grund dieses Vertrages geltend gemacht werden.
    2 Den Auftraggebern steht ausschließlich das Recht zu, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen
          Traumtag GbR aufzurechnen.
    3 Ansprüche der Auftraggeber gegenüber Traumtag GbR aus den vertraglichen Vereinbarungen oder auf Grund einer
          vertraglichen Vereinbarung verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Veranstaltungsbeginn.
§ 12 Fundsachen
    1 Gefundene, überlassene, vergessene oder übergebene Gegenstände der Auftraggeber oder den Besuchern der Veranstaltung
           sind von diesen innerhalb der folgenden 7 Tage in den Räumlichkeiten der Traumtag GbR abzuholen, sofern keine anderen
           Vereinbarungen getroffen wurden. Sollten die Auftraggeber oder eine von ihr beauftragte Person die Gegenstände innerhalb
           von 4 Wochen nach Veranstaltungsende nicht abgeholt haben, so hat Traumtag das Recht, alle Gegenstände über einem Wert
           von 100,00 € einem öffentlichen Fundbüro zu übergeben und Gegenstände, deren Wert unter 100,00 € liegen zu entsorgen.
           Die Schätzung der Werthaltigkeit liegt dabei im Ermessen der Traumtag GbR. Fehleinschätzung gehen dabei zu Lasten der
           Auftraggeber. Die Kosten einer Entsorgung haben die Auftraggeber zu erstatten. Schadenersatzansprüche stehen den
           Auftraggebern wegen der Entsorgung nicht zu.
§ 13 Datenverarbeitung
    1 Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten, sofern erforderlich insbesondere an die Vermieter der
          Räumlichkeiten, den Caterer und sonstigen an der Durchführung der Veranstaltung beteiligte Personen weitergegeben werden.
    2 Traumtag GbR haftet nicht für den Missbrauch der Daten durch Dritte, sofern die Weitergabe der Daten unter Beachtung der
          oben stehenden Regelungen erfolgt ist.
    3 Die Auftraggeber verpflichten sich, sämtliche durch Traumtag GbR mit der Durchführung der Veranstaltung erlangten
          Informationen, insbesondere den Veranstaltungsplan, nicht für die Durchführung einer ähnlichen Veranstaltung zu nutzen oder
       zur Nutzung bereitzustellen (siehe auch § 7 Abs. 5).
§ 14 Schlussbestimmungen
    1 Alle Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    2 Handeln die Auftraggeber als Personenmehrheit, so bevollmächtigen sich diese hiermit gegenseitig zur Abgabe und Empfang
          von Willenserklärungen.
    3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der
          übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Bestimmungen zu
          ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.
    4 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder auf Grund dieses Vertrages gilt Hamburg als Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht.

Hamburg, den 1. Januar 2019

Verantwortlich:

Anette Börner, Beke Adler
Bernadottestraße 24
22763 Hamburg
Share by: